Allgemeine Geschäftbedingungen
für Design-, Illustrations- und Mediengestaltungsleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen von:
Toni Eric Perner
An der Überfahrt 2B
06406 Bernburg
Deutschland
E-Mail: Kontakt@toniperner.de
Telefon: +49 152 59429283
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
- Grafikdesign,
- Corporate Design,
- Logoentwicklung,
- Illustration,
- Mediengestaltung,
- Printdesign,
- digitale Gestaltung,
- Webdesign-Konzeption,
- Social-Media-Gestaltung,
- Layoutarbeiten,
- Branding,
- bearbeitbare PDF-Dokumente,
- visuelle Konzepte,
- Reinzeichnung und Druckvorbereitung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder in sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung nach Abstimmung mit dem Auftraggeber beginnt.
Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Zum Leistungsumfang gehören nur die Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden.
Nicht automatisch enthalten sind insbesondere:
- zusätzliche Entwurfsvarianten,
- zusätzliche Korrekturrunden,
- Druckkosten,
- Hostingkosten,
- Lizenzkosten für Schriften, Bilder, Musik, Stockmaterial oder Software,
- Kosten externer Dienstleister,
- Programmierung,
- Pflege von Websites,
- rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutz, AGB oder Werbeaussagen,
- Texterstellung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart,
- Übergabe offener Arbeitsdateien,
- unbegrenzte Nutzungsrechte.
Solche Leistungen können gesondert vereinbart und berechnet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos, Markeninformationen, Druckdaten, Vorgaben und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Dazu gehören insbesondere:
- Urheberrechte,
- Markenrechte,
- Persönlichkeitsrechte,
- Datenschutzrechte,
- Nutzungsrechte an Bildern, Schriften, Musik, Videos oder sonstigen Materialien.
Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Entwürfe, Korrekturen und Freigaben
Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet ein Auftrag eine angemessene Anzahl an Abstimmungen und Korrekturen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Korrekturen beziehen sich auf die Anpassung eines bestehenden Entwurfs. Eine vollständige konzeptionelle Neuausrichtung, neue Gestaltungsrichtung oder nachträgliche Änderung des Briefings stellt eine zusätzliche Leistung dar und kann gesondert berechnet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Zwischenergebnisse und Endergebnisse sorgfältig zu prüfen und Änderungswünsche klar und gebündelt mitzuteilen.
Erteilt der Auftraggeber eine Freigabe, gilt das freigegebene Ergebnis als genehmigt. Nachträgliche Änderungen nach Freigabe können gesondert berechnet werden.
6. Vergütung und Preise
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Wird keine feste Vergütung vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu dem vereinbarten Stundensatz oder Tagessatz.
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind, werden gesondert berechnet.
Dazu gehören insbesondere:
- zusätzliche Korrekturschleifen,
- neue Entwurfsrichtungen,
- Änderungen nach Freigabe,
- Datenaufbereitung aufgrund fehlerhaft gelieferter Kundendaten,
- Expressbearbeitung,
- zusätzliche Dateiformate,
- Beratung über den vereinbarten Umfang hinaus,
- Abstimmungen mit externen Dienstleistern.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Auftragnehmer kann bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere:
- eine Anzahlung vor Projektbeginn,
- eine Zwischenzahlung nach Entwurfsphase,
- eine Schlusszahlung vor Übergabe finaler Daten oder Veröffentlichung.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
8. Nutzungsrechte
Alle Entwürfe, Illustrationen, Designs, Konzepte, Layouts, Reinzeichnungen, Grafiken, Logos, Texte, Präsentationen, PDF-Systeme und sonstigen Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.
Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur in dem Umfang, der ausdrücklich vereinbart wurde.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine weitergehende Nutzung ist nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Dazu gehören insbesondere:
- Bearbeitung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse,
- Weitergabe an Dritte,
- Weiterverkauf,
- Nutzung als Vorlage für weitere Produkte,
- Nutzung in anderen Unternehmen, Marken oder Projekten,
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Mediums,
- räumlich, zeitlich oder sachlich erweiterte Nutzung.
Exklusive Nutzungsrechte, vollständige Rechteübertragungen oder Buy-outs müssen ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet werden.
9. Urheberbenennung und Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Werken in angemessener Form als Urheber oder Gestalter genannt zu werden, sofern dies branchenüblich und dem Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, abgeschlossene Arbeiten, Entwürfe, Projektbilder, Mockups und Projektdaten zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, im Portfolio, in Präsentationen oder in Angeboten.
Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber der Verwendung aus berechtigten Gründen widerspricht oder ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung vereinbart wurde.
10. Offene Dateien und Arbeitsdateien
Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, Rohdaten, Projektdateien, editierbarer Originaldateien oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Dazu gehören insbesondere:
- Affinity-Dateien,
- Photoshop-Dateien,
- Illustrator-Dateien,
- InDesign-Dateien,
- PDF-Quelldateien,
- Projektdateien,
- offene Layoutdateien,
- editierbare Vorlagen,
- Zwischenschritte,
- Skizzen,
- Arbeitsstände.
Werden offene Dateien übergeben, erhält der Auftraggeber daran nur die vereinbarten Nutzungsrechte. Eine uneingeschränkte Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Fremdmaterial, Lizenzen und Schriften
Soweit für ein Projekt fremde Materialien verwendet werden, zum Beispiel Schriften, Stockbilder, Icons, Musik, Videos, Mockups, Vorlagen, Plugins oder Software, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für erforderliche Lizenzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Materialien bereitstellt, für die er keine ausreichenden Rechte besitzt.
12. Druckdaten und Produktion
Erstellt der Auftragnehmer Druckdaten, erfolgt dies nach den technischen Vorgaben der jeweiligen Druckerei oder nach branchenüblichen Standards.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Druckdaten vor Druckfreigabe sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich:
- Rechtschreibung,
- Telefonnummern,
- Adressen,
- Preise,
- QR-Codes,
- Farben,
- Bildausschnitte,
- Logos,
- Beschnitt,
- Format,
- Inhalt,
- rechtlicher Pflichtangaben.
Nach Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber hätten erkannt werden können.
Für Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Digitaldruck, Offsetdruck, Textildruck oder sonstigen Produktionsverfahren wird keine Haftung übernommen, soweit diese technisch bedingt und branchenüblich sind.
13. Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
Verzögerungen durch fehlende Inhalte, verspätetes Feedback, Änderungswünsche, technische Probleme externer Anbieter oder nicht rechtzeitig erteilte Freigaben verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
14. Abnahme
Bei werkvertraglichen Leistungen, insbesondere bei finalen Designs, Druckdaten, Logos, Layouts, Websites oder PDF-Systemen, erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Abnahme kann ausdrücklich per E-Mail, schriftlich, mündlich, durch Nutzung des Arbeitsergebnisses, Veröffentlichung, Druckfreigabe oder Zahlung erfolgen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Teilt der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses keine konkreten Mängel mit und nutzt das Ergebnis, gilt die Leistung als abgenommen.
15. Mängel und Nachbesserung
Liegt ein Mangel vor, hat der Auftraggeber diesen konkret zu benennen. Der Auftragnehmer erhält zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das Arbeitsergebnis dem vereinbarten Briefing entspricht, dem Auftraggeber aber subjektiv nicht gefällt, nachdem zuvor eine Freigabe oder klare Richtung bestätigt wurde.
Geschmackliche Abweichungen, spätere Meinungsänderungen oder geänderte Anforderungen stellen keine Mängel dar, sofern das vereinbarte Leistungsziel erfüllt wurde.
16. Kündigung und Projektabbruch
Der Auftraggeber kann ein Projekt jederzeit kündigen oder abbrechen.
In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz bereits entstandener Kosten.
Wurde ein Pauschalpreis vereinbart, kann der Auftragnehmer den Anteil verlangen, der dem bisherigen Leistungsstand entspricht.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit dem Vergütungsanspruch verrechnet.
17. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
18. Rechtliche Prüfung
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Inhalte, Werbeaussagen, Marken, Firmennamen, Produktnamen, Impressumsangaben, Datenschutztexte, AGB, Pflichtangaben und Veröffentlichungen prüfen zu lassen.
Dies gilt insbesondere für:
- Markenrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Urheberrecht,
- Datenschutzrecht,
- Impressumspflichten,
- Preisangaben,
- gesundheitsbezogene Aussagen,
- Lebensmittelrecht,
- Heilmittelwerberecht,
- steuerliche Angaben.
Eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.
19. Künstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge
Der Auftragnehmer kann zur Ideenfindung, Gestaltung, Bildbearbeitung, Layoutentwicklung, Texterstellung, Strukturierung oder technischen Umsetzung digitale Werkzeuge und KI-gestützte Systeme einsetzen, soweit dies für den jeweiligen Auftrag zweckmäßig ist.
Der Auftragnehmer achtet darauf, keine vertraulichen Kundendaten ohne Erforderlichkeit in externe Systeme einzugeben.
Soweit der Einsatz bestimmter Werkzeuge ausgeschlossen werden soll, muss dies vor Projektbeginn ausdrücklich vereinbart werden.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei KI-generierten oder KI-unterstützten Inhalten die urheberrechtliche Schutzfähigkeit und Exklusivität im Einzelfall eingeschränkt oder rechtlich unsicher sein kann. Eine rechtliche Prüfung hierzu ist nicht geschuldet.
20. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich zu behandeln.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Unterlagen, nicht veröffentlichte Konzepte, Zugangsdaten, Kalkulationen, Strategien und Kundendaten.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommt, zum Beispiel per E-Mail, Telefon, Website, Messenger oder WhatsApp, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, einen solchen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Auftraggeber im Fall eines Widerrufs zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.
Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Die konkrete Widerrufsbelehrung wird Verbrauchern bei Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt.
22. Hinweis zum Widerrufsbutton ab 19.06.2026
Sofern Verbrauchern künftig der Abschluss von Verträgen über eine Online-Funktion der Website ermöglicht wird, kann ab dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion erforderlich sein. Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmer für bestimmte Fernabsatzverträge mit Verbrauchern eine elektronische Widerrufsmöglichkeit bereitstellen.
Da diese Website aktuell keinen Online-Shop, kein Buchungssystem und keine direkte Online-Bestellfunktion enthält, sondern lediglich Kontaktmöglichkeiten bietet, wird derzeit kein Vertrag unmittelbar über eine Bestellfunktion der Website geschlossen.
Sollte künftig eine Online-Buchung, Online-Beauftragung oder digitale Bestellfunktion eingerichtet werden, werden die rechtlichen Anforderungen entsprechend geprüft und umgesetzt.
23. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellte bisher eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Da sich die Vorgaben und Plattformen ändern können, werden entsprechende Hinweise bei Bedarf aktualisiert.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026